Einrichtung eines/einer Landesbeauftragte/n für Kinder und Jugendliche im Land Brandenburg geschaffen

Kinder und Jugendliche wissen am besten, was sie wollen. In Brandenburg können sie sich vor Ort beteiligen, entweder an Projekten oder auch strukturell über die Kinder- und Jugendparlamente. Wählen oder an Volksabstimmungen teilnehmen ist für Jugendliche ab 16 in Brandenburg möglich. Was noch fehlte, ist eine zentrale Anlaufstelle im Land. Diese Lücke haben wir heute im Landtag geschlossen. Wir haben die Einrichtung eines/einer Landesbeauftragte/n für Kinder und Jugendliche im Land geschaffen. Angesiedelt wird diese Person im Bildungsministerium, aber sie arbeitet unabhängig. Ab 2021 wird es dort die Geschäftsstelle geben.

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