Im ersten Halbjahr 2021 konnten viele Kinder nicht an der Kindertagesbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege teilnehmen. Teils waren Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen geschlossen, weil dies nach der damaligen Eindämmungsverordnung des Landes oder dem Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehen war. Teils waren Eltern bis Ende Mai dem Appell des Jugendministeriums (MBJS) gefolgt, ihre Kinder im Vorschulalter nicht in die Kindertagesbetreuung zu geben. In beiden Fällen wurden die Eltern von der Zahlung der Kita-Beiträge ganz oder teilweise befreit.